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Ansprechpartnerin

Daniela Rupp

Tel: 07251 922 162 
rupp@drk-karlsruhe.de

Am Mantel 3
76646 Bruchsal

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Mit Ihrem Mitgliedsbeitrag unterstützen Sie nachhaltig die humanitäre Arbeit des Roten Kreuzes und ermöglichen das Engagement von vielen freiwilligen Helfern. Denn Helfer erhalten keine Honorare, aber auch Ausrüstung und Ausbildung kosten.

In Deutschland unterstützen fast 4,5 Millionen Menschen das DRK regelmäßig mit Geld als förderndes Mitglied.

Machen auch Sie mit.

Der Mindestförderbeitrag beträgt 24,00 € / Jahr
Wir -das Deutsche Rote Kreuz- reichen Ihnen unsere helfende Hand in unseren mannigfachen Aufgabenbereichen.

In Ihrer Mitgliedschaft ist ein Weltweiter Rückholdienst auf dem Luftweg (medizinische Indikation und ärztlich attestierte Transportfähigkeit vorausgesetzt) und ein bodengebundener Rückholdienst als Kameradschaftshilfe des DRK-Kreisverbandes Karlsruhe eingeschlossen.
Wir holen Sie, Ihren Ehepartner und Ihre Kinder, für die Anspruch auf Kindergeld besteht, im Krankheitsfall -bei gegebener medizinische Indikation- während einer Urlaubs-, Besuchs- oder Geschäftsreise aus dem weltweiten Ausland auf dem Luftweg vom Krankenhaus in ein heimatliches Krankenhaus zurück. Ärztlich bescheinigte Transportfähigkeit vorausgesetzt.

Auf dem Landweg im Umkreis von 100 - 1000 km ab Karlsruhe holen wir Sie über unsere Kameradschaftshilfe in ein heimatliches Krankenhaus zurück, sofern Sie Ihren Wohnsitz im Stadt- und Landkreis Karlsruhe haben.

Ansprechpartnerin

Nina Jelinek

Tel: 07251 922 160
jelinek@drk-karlsruhe.de

Kriegsstraße 45
76133 Karlsruhe


Umstellung der Lastschrifteinzüge vom Einzugsermächtigungsverfahren auf das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren und weitere Nutzung Ihrer Einzugsermächtigung

Sehr geehrte Mitglieder,
wir nutzen zum Einzug Ihres Mitgliedbeitrages die Lastschrift (Einzugsermächtigungsverfahren). Als Beitrag zur Schaffung des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraumes (Single Euro Payments Area, SEPA) stellen wir ab dem 1.1.2014 auf das europaweit einheitliche SEPA-Basis-Lastschriftverfahren um. Die von Ihnen bereits erteilte Einzugsermächtigung wird dabei als SEPA-Lastschriftmandat weitergenutzt. Dieses Lastschriftmandat wird durch eine Mandatsreferenz und der Gläubiger-Identifikationsnummer gekennzeichnet, die von uns bei allen Lastschrifteinzügen angegeben werden.  
Da die Umstellung durch uns erfolgt, brauchen Sie nichts unternehmen.
Die Mitgliedsbeiträge, die nicht per Einzugsermächtigung (neu: SEPA-Basis-Lastschriftverfahren) erhoben werden, wird sich nichts ändern!

Vielen Dank für Ihr Verständnis!